Zeittafel

Nach dem Bau des Linthwerks – Zeitspanne von 1827 - 1900

Die Ableitung der Glarner Linth in den Walensee und der Bau des Linthkanals vom Walensee bis zum Zürichsee waren 1827 abgeschlossen. Anschliessend wurden die so genannten Linthgenossamen gebildet, denen der Unterhalt der Linthanlagen überbunden wurde. 1867 wurde die eidgenössische Linthkommission bestellt und deren Befugnisse und Aufgaben festgelegt. Die Fortsetzung der Sanierung der Linthebene von Niederurnen bis zum Obersee erfolgte zögernd und in verschiedenen Etappen. Es wurden vorerst Grabengenossamen gebildet, die für den Abfluss der Bergbäche und des Oberflächenwassers aus der Ebene zu sorgen hatten. Massgebend für die Grabengenossamen waren die Hintergräben des Linthwerks, in die sie das Wasser ableiten mussten. In den 60er Jahren des 19. Jahrhunderts wurden die Hintergräben vertieft und die Ufer mit Pflästerungen verstärkt. Insbesondere in der unteren Linthebene blieben die Entwässerungsverhältnisse jedoch unbefriedigend.

Mehrere Projekte für die Meliorierung der Linthebene 1900 - 1930

Erst die Lebensmittelknappheit als Folge des ersten Weltkrieges 1914 - 1918 rief gebieterisch nach der Erschliessung von neuem Kulturland und lenkte die Aufmerksamkeit wieder auf den brach liegenden Boden in der Linthebene. Bereits in den Kriegsjahren wurde ein Projekt in die Vernehmlassung geschickt , welches von den Kantonen Schwyz und St. Gallen und auch von den Gemeinden und Grundeigentümern insbesondere aus Kostengründen zurückgewiesen wurde. Trotz der ablehnenden Haltung der direkt Betroffenen wurde die Melioration der Linthebene aus verschiedenen Gründen immer wieder in Erwägung gezogen. Einmal war eine interkantonale Verwahrungs- und Strafanstalt geplant, die Arbeitskräfte für die Meliorationsarbeiten hätte zur Verfügung stellen sollen. Die Stadt Zürich liess die Ablagerung des Kehrichts aus der Stadt und den Seegemeinden in der Linthebene studieren, womit die Erhöhung des Terrains und damit eine Trockenlegung der unteren Linthgebiete hätte verbunden werden sollen. Transportschwierigkeiten, Bodenerwerb und drohende Wasserverschmutzungen verhinderten die Weiterverfolgung des Projekts. Im Linth-Limmatverband wurden Projekte zur Nutzung des Gefälles zwischen Walensee und Zürichsee für die Produktion elektrischer Energie ausgearbeitet. Hierbei hätte der Unterwasserkanal als Vorfluter für die Entwässerungen aus der Ebene dienen sollen. Die zu hohen Kosten der Stromproduktion schlossen deren Wirtschaftlichkeit aus, so dass das Projekt nicht weiterbearbeitet wurde und die Melioration keinerlei Fördermassnahmen erhoffen durfte.

Vorbereitung und Realisierungsphase 1940 – 1964

Die Arbeitslosigkeit der dreissiger Jahre des letzten Jahrhunderts bewog Nationalrat Erhard Ruoss (SZ), den Bundesrat in der Januarsession 1936 durch ein Postulat zu ersuchen, das Projekt der Linthebene-Melioration neuerdings im Hinblick auf die Arbeitslosigkeit prüfen zu lassen; in der Annahme, dass dadurch für 600 Mann Arbeit für drei bis vier Jahre und Siedlungsmöglichkeiten für 100 Familien geschaffen würde. Neben der linksseitigen Linthebene wurde auf Ersuchen der St. Galler Regierung das Beizugsgebiet auch auf die Schäniser und Benkner Ebene ausgedehnt. Schliesslich umfasste die Integralmelioration in den neun Gemeinden und zwei Kantonen insgesamt 4'272 ha. Schon bei den Vorstudien der Projekte für die Melioration der Linthebene bildete die Frage der rechtlichen Grundlagen Gegenstand eingehender Untersuchungen. Es war voraussehbar, dass die Realisierung des Werks auf unüberwindbare Schwierigkeiten stossen würde, da zwei Kantone beteiligt waren. Die technischen Zusammenhänge der zu erstellenden Werkanlagen und die in dieser Materie recht unterschiedliche Gesetzgebung der Kantone Schwyz und St. Gallen führten schliesslich zum Ergebnis, dass einzig die Lösung über den Erlass eines Bundesgesetzes zweckmässig war. Der Interkantonale Charakter, die Bedeutung des Unternehmens sowie der Zusammenhang mit dem Unterhalt des Linthwerks bekräftigen diese Beurteilung. Daraus entstand schliesslich das Bundesgesetz vom 3. Februar 1939 über die Melioration der Linthebene.

Während der Realisierungsphase von 1940 bis 1964 entstanden nach und nach die umfangreichen Werkanlagen, umfassende Kanäle, Sammelleitungen, Drainageleitungen, Pumpwerke, Strassen, Brücken und Windschutzanlagen. Auch wurde nach dem Abschluss der Arbeiten im ganzen Perimeter eine an die neuen Strukturen angepasste Güterregulierung vorgenommen, so dass das Land künftig besser und in grösseren Einheiten bewirtschaftet werden konnte. Die Bildung grosser Gewanne für die Bewirtschaftung hat sich bis heute bewährt.

Regelung des Unterhalts und Anpassungen an das Nationalstrassennetz 1965 – 1980

Bereits in der Botschaft des Bundesrats vom 21. März 1938 über die Melioration der Linthebene wurde festgestellt, dass der Unterhalt des Werks nicht dem Zufall oder dem Gutdünken des einzelnen Eigentümers überlassen werden darf. Die Werkanlagen bedürfen des ständigen Unterhalts. Beim Versuch zur Lösung dieser Aufgabe ergaben sich wiederum ähnliche rechtliche Schwierigkeiten wie bei der Gründung des eidgenössischen Werks. Es drängte sich auch für den Fortbestand eine einheitliche Rechtsordnung durch den Erlass eines neuen Bundesgesetzes auf. Der Unterhalt des Werks wurde schliesslich im Bundesgesetz vom 4. Oktober 1963 – mit Inkrafttreten am 1. September 1964 – geordnet. Noch standen aber gewisse Abschlussarbeiten an. Auch mussten die Werkanlagen an die neue Situation durch die in den Siebzigerjahren erstellten Autobahnabschnitte der A3 und der A53 angepasst werden, namentlich Strassen und Entwässerungsanlagen. Erst Ende 1980 wurden die Arbeiten – nach fast vierzig Jahren seit dem Spatenstich – offiziell für abgeschlossen erklärt.

Übergang des Bundeswerks an die Kantone Schwyz und St. Gallen 1997

Mit der Neuregelung der Aufgaben von Bund und Kantonen stand auch das Werk der Linthebene Melioration zur Diskussion. So war es folgerichtig, dass das Bundesgesetz vom 4. Oktober 1963 per Ende 1996 ausser Kraft gesetzt und durch die neue Interkantonale Vereinbarung betreffend der Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St. Gallen ersetzt wurde. Seither richtet sich die Geschäftstätigkeit (Unterhalt, Erneuerung, Ergänzung der Werkanlagen) nach diesem Konkordat und dem darauf aufbauenden Reglementarium.

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