Finanzierung

Ausgeglichener Finanzhaushalt als gesetzliche Forderung

Umfang und Vielfalt der Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten verursachen einen grossen finanziellen Aufwand. Jährlich weist das Werk momentan einen Finanzbedarf von rund 3 bis 4 Millionen Franken aus. Die politischen Gemeinden und die Grundeigentümer im Beizugsgebiet tragen die Kosten für den Unterhalt, die Erneuerung und den Ausbau des Werks je zur Hälfte, soweit diese nicht durch andere Einnahmen gedeckt sind.

Andere Einnahmen sind insbesondere Vermögenserträge, Beiträge aufgrund von Spezialgesetzen (Subventionen aus Meliorationskrediten des Bundes, der Kantone und des Bezirks March), Beiträge bevorteilter Dritter ausserhalb des Beizugsgebietes und Gebühren.

Die Kostenanteile der politischen Gemeinden bemessen sich nach der Perimeterfläche im Gemeindegebiet, nach dem durch die Werkanlagen entwässerten Gemeindegebiet und nach der Bevölkerungszahl. Bei den Grundeigentümern bemisst sich der jährliche Perimeterbeitrag nach dem ursprünglich investierten Kapital (Landwirtschaftszone) bezw. nach dem Steuer- bzw. Anlagewert bei Bauland.

Das Werk hat mittels Aufgaben- und Finanzplanung sicherzustellen, dass mittelfristig ein ausgeglichener Finanzhaushalt gesichert ist.

xeiro ag