Natur und Nutzung im Einklang

Die Linthebene Melioration – Im Dienste der landwirtschaftlichen Strukturverbesserung der Linthebene

Woher kommen wir

Die Arbeitslosigkeit der dreissiger Jahre des letzten Jahrhunderts bewog Nationalrat Erhard Ruoss (SZ), den Bundesrat in der Januarsession 1936 durch ein Postulat zu ersuchen, das Projekt der Linthebene-Melioration neuerdings im Hinblick auf die Arbeitslosigkeit prüfen zu lassen; in der Annahme, dass dadurch für 600 Mann Arbeit für drei bis vier Jahre und Siedlungsmöglichkeiten für 100 Familien geschaffen würde.

Die Verwirklichung der Melioration in der Linthebene beruht auf dem Bundesgesetz vom 3. Februar 1939. Mit Datum vom 4. Oktober 1963 erfolgt dann der Übergang zur Unterhaltsorganisation mit dem entsprechenden Erlass eines Bundesgesetzes über den Unterhalt der Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St. Gallen. Auf den 1. Januar 1997 schliesslich erfolgte der Übergang des Bundeswerks an die beiden beteiligten Kantone Schwyz und St. Gallen mittels Staatsvertrag.

Wer sind wir

Die Linthebene-Melioration basiert auf der Interkantonalen Vereinbarung betreffend der Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St. Gallen vom 29. Juni 1995/25. Juni 1996. Das Werk ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Es übernimmt die Rechte und Pflichten des eidgenössischen Werks „Linthebene-Melioration“. Sitz des Werks ist Uznach (SG).

Was machen wir

Während der Realisierungsphase der Melioration zwischen 1940 und 1964 sowie nach den autobahnbedingten Anpassungen, die im Jahr 1980 abgeschlossen waren, wurde ein dichtes Netz von umfangreichen Werkanlagen geschaffen. Diese werden mit der eigenen Werkgruppe sowie mit fremd vergebenen Bauaufträgen ordentlich unterhalten, ergänzt und erneuert. Das Werk stimmt die Aufgabenerfüllung auf die Anliegen einer ausgewogenen ökologischen Entwicklung ab.

Aktuell unterhält die Linthebene-Melioration folgende Werkanlagen:

  • 126,7 km Kanalsysteme
  • 132 km Strassen
  • 68 Brücken
  • 132 km Windschutz-/Heckenanlagen
  • 2’300 ha Drainagen
  • 7 Pumpstationen
  • 1 Bürogebäude sowie diverse kleinere Hochbauten
  • Das Beizugsgebiet umfasst in den Gemeinden Schänis, Benken, Kaltbrunn, Uznach, Schmerikon, Tuggen, Wangen, Schübelbach und Reichenburg total 4’272 ha Gebietsfläche.
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