Bereits die Finanzpläne um die Jahrtausendwende haben aufgezeigt, dass die Finanzierung der Linthebene Melioration mittelfristig nicht gesichert werden kann, weil der finanzielle Aufwand für die Werterhaltung der Werkanlagen steigt. Dies als Folge eines relativ ausgeprägten Nachholbedarfes im Unterhalt und in der Erneuerung einzelner Werkanlagenteile. Nach der Prüfung verschiedener Varianten wurde in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden ein neuer Verteilschlüssel für die Kosten erarbeitet. Die Kantonsräte der beiden Konkordatskantone haben die neue Finanzierungsbasis im Jahre 2010 beraten und verabschiedet und den Vollzugsbeginn des Nachtrages zum Konkordat auf den 1. Januar 2011 festgelegt. Neben den Anpassungen innerhalb des Perimeters zur besseren Berücksichtigung des Verursacherprinzips ist die direkte Beteiligung der neun politischen Gemeinden im Bezugsgebiet der Linthebene Melioration die wichtigste Neuerung. Damit kann mittelfristig der ausgeglichene Haushalt erzielt werden, der gemäss Konkordat gefordert wird.