Natur und Nutzung im Einklang

Fakten und Zahlen (Grundlage Finanzplan 2009 - 2018)

  • Umfang und Vielfalt der Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten verursachen einen grossen finanziellen Aufwand. Jährlich hat das Werk einen Finanzbedarf von 3.6 - bis 3.9 Mio. Franken.
  • Die Perimeterpflichtigen, dies sind die Eigentümer der im Beizugsgebiet liegenden Liegenschaften sowie die Gemeinden steuern je rund 1.6 Mio. Franken bei.
  • Der Rest wird über Beiträge von Bund, Kantonen und Bezirk March sowie durch übrige Einnahmen finanziert.
  • Die jährlich zu entrichtenden Perimeter-Beiträge werden bei nichtlandwirtschaftlichen Liegenschaften anhand der amtlichen Verkehrswerte bemessen. Diese Werte werden von den Grundbuchämtern (für die st. gallischen Gemeinden) bzw. durch das Schätzungsamt Schwyz nach Gesetz zur Verfügung gestellt und ständig an die neuen Verhältnisse angepasst.
  • Der Beitragssatz zur Berechnung der Perimeterbeiträge wird durch den Aufsichtsrat aufgrund des Voranschlags für das kommende Jahr alljährlich im Herbst neu festgelegt.
  • Die Zugehörigkeit einer Liegenschaft zum Perimeter der Linthebene Melioration und damit die Begründung der Perimeterpflicht ist aufgrund der Anmerkung im Grundbuch rechtlich gesichert und für den Eigentümer jederzeit ablesbar.

Neufinanzierung der Linthebene-Melioration

Bereits die Finanzpläne um die Jahrtausendwende haben aufgezeigt, dass die Finanzierung der Linthebene Melioration mittelfristig nicht gesichert werden kann, weil der finanzielle Aufwand für die Werterhaltung der Werkanlagen steigt. Dies als Folge eines relativ ausgeprägten Nachholbedarfes im Unterhalt und in der Erneuerung einzelner Werkanlagenteile. Nach der Prüfung verschiedener Varianten wurde in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden ein neuer Verteilschlüssel für die Kosten erarbeitet. Die Kantonsräte der beiden Konkordatskantone haben die neue Finanzierungsbasis im Jahre 2010 beraten und verabschiedet und den Vollzugsbeginn des Nachtrages zum Konkordat auf den 1. Januar 2011 festgelegt. Neben den Anpassungen innerhalb des Perimeters zur besseren Berücksichtigung des Verursacherprinzips ist die direkte Beteiligung der neun politischen Gemeinden im Bezugsgebiet der Linthebene Melioration die wichtigste Neuerung. Damit kann mittelfristig der ausgeglichene Haushalt erzielt werden, der gemäss Konkordat gefordert wird.

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